Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen
ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit
auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht
nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der
Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als
angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine
Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der
Verkäufer sie schriftlich bestätigt.
ANGEBOT UND VERTRAGSABSCHLUSS
Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich.
Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur
Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung
des Verkäufers. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder
Nebenabreden. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige
Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich
vereinbart wird. Zugesicherte Eigenschaften liegen nur dann vor, wenn
sie ausdrücklich als solche bezeichnet sind.
PREISE
Soweit nicht anders angegeben, hält sich der Verkäufer an die in seinen
Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend
sind die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise
zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusützliche
Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Soweit nicht
anders vereinbart, verstehen sich die Preise frei Empfangsstation
einschließlich normaler Verpackung.
LIEFER- UND LEISTUNGSZEIT
Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich
vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Liefer- und
Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von
Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder
unmöglich machen -hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung,
behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten des
Verkäufers und deren Unterlieferanten eintreten -, hat der Verkäufer
auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu
vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um
die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit
hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder
teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach
angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht
erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die
Lieferzeit oder wird der Verkäufer von seiner Verpflichtung frei, so
kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die
genannten Umstände kann sich der Käufer nur berufen, wenn er den
Verkäufer unverzüglich benachrichtigt.
Sofern der Verkäufer die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen
und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der
Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von einem halben
Prozent für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch
höchstens bis zu fünf Prozent des Rechnungswertes der vom Verzug
betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche
sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober
Fahrlässigkeit des Verkäufers.
Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit
berechtigt.
GEFAHRÜBERGANG
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den
Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung
das Lager des Verkäufers verlassen hat. Falls der Versand ohne
Verschulden des Verkäufers unmöglich wird, geht die Gefahr mit der
Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
GEWÄHRLEISTUNG
Der Verkäufer gewährleistet, dass die Produkte frei von Fabrikations-
und Materialmängeln sind; die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate,
soweit nicht eine längere Gewährleistungsfrist vereinbart ist.
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden Betriebs-
oder Wartungsanweisungen des Verkäufers nicht befolgt, Änderungen an den
Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien
verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so
entfällt jede Gewährleistung.
Der Käufer muss der Kundendienstleitung des Verkäufers Mängel
unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des
Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei
sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden
können, sind dem Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich
mitzuteilen.
Bei nachweislich fehlerhafter Lieferung leistet der Verkäufer nach
seiner Wahl entweder Nachbesserung in seinen eigenen Räumen oder
denjenigen des Käufers oder Ersatzlieferung.
Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer
nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des
Vertrages verlangen.
Eine Haftung für normale Abnutzung oder unsachgemäße Benutzung /
Behandlung ist ausgeschlossen.
Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für
die Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher
Art aus. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus
Eigenschaftszusicherungen, die den Käufer gegen das Risiko von
Mängelfolgeschäden absichern sollten.
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver
Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus
unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch dessen
Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht
vorsätzlich oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
EIGENTUMSVORBEHALT
Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher
Saldoforderungen aus Kontokorrent), die dem Verkäufer aus jedem
Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden dem
Verkäufer die folgenden Sicherheiten gewährt, die er auf Verlangen nach
seiner Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig
um mehr als 20 % übersteigt. Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers
(Vorbehaltsware), Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für den
Verkäufer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt
das (Mit-)Eigentum des Verkäufers durch Verbindung, so wird bereits
jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Käufers an der
einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf den Verkäufer
übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-)Eigentum des Verkäufers
unentgeltlich.
Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, so lange er nicht in
Verzug ist.
Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem
Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte
Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen
einschließlich sämtlicher Saldoforderungen als Kontokorrent tritt der
Käufer bereits jetzt sicherungshalber im vollen Umfang an den Verkäufer
ab. Der Verkäufer ermöchtigt widerruflich, die an den Verkäufer
abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen
einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn
der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, hat der Käufer die Ware auf sein
Kosten gegen Feuer, Diebstahl und Wasserschäden zu versichern; die
Ansprüche gegen die Versicherungsgesellschaft werden hiermit an den
Verkäufer abgetreten.
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das
Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich
benachrichtigen.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug,
ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder
ggfs. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu
verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware
durch den Verkäufer liegt, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung
findet, kein Rücktritt vom Vertrag.
ZAHLUNG
Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen des Verkäufers 14 Tage
nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Der Verkäufer ist berechtigt,
trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen zunächst auf
dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen
entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf
die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung
anzurechnen.
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den
Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als
erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
Gerät der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, von dem
betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken
berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zuzüglich der
gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen. Sie sind dann niedriger
anzusetzen, wenn der Käufer eine geringere Belastung nachweist.
Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt,
insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlung einstellt,
oder wenn dem Verkäufer andere Umstände bekannt werden, die die
Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist der Verkäufer
berechtigt, die gesamt Restschuld fällig zu stellen, auch wenn er
Schecks angenommen hat. Der Verkäufer ist in diesem Fall außerdem
berechtigt, die Ausführung laufender Lieferverträge davon abhängig zu
machen, dass der Käufer Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen
leistet.
Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch
wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur
berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden
oder unstreitig sind.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen
zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches,
juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches
Sondervermögen ist, ist Magdeburg ausschließlicher Gerichtsstand für
alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar
ergebenden Streitigkeiten.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine
Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder
werden, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder
Vereinbarungen nicht berührt.